AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Unionszollkodex (UZK)
Allgemeines Zollgesetz aller EU-Mitgliedstaaten
ist das seit dem 01.01.2016 für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich und unmittelbar geltende allgemeine Zollgesetz (offiziell: Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union). Der UZK enthält die grundsätzlichen Bestimmungen des europäischen Zollrechts, während sich die Einzelheiten in den delegierten Rechtsakten (UZK-DelVO), der Durchführungsverordnung (UZK-DVO) und in ihren jeweiligen Anhängen finden. Der UZK genießt EU-weiten Anwendungsvorrang vor gleich gerichtetem nationalem Recht, dem insoweit nur noch eine ergänzende Funktion verbleibt.
Synonyme: Zollkodex der Union, Zollrecht, Zollgesetz