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EU beschließt Lieferkettengesetz

Nach langen Verhandlungen haben die EU-Mitgliedstaaten am 24.05.2024 das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen. Das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) geht teilweise über das bereits bestehende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus.

Mit dem EU-Lieferkettengesetz sollen Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Darüber hinaus müssen Unternehmen einen Plan erstellen, wie sie ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel in Einklang bringen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen.

Betroffene Unternehmen müssen von ihren Zulieferern vertragliche Zusicherungen einholen. Bei Bedarf müssen sie kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, die neuen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Regelungen betreffen nicht nur die Aktivitäten der Unternehmen selbst, sondern auch die ihrer Tochterunternehmen und Geschäftspartner entlang der Wertschöpfungskette.

Unternehmen, die gegen das Lieferkettengesetz verstoßen, müssen mit verschiedenen Sanktionen rechnen. Mögliche Sanktionen sind Bußgelder, deren Höhe je nach Schwere des Verstoßes variieren kann. Außerdem können Unternehmen bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Hinzu kommen zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und mögliche Reputationsschäden.

Der Gesetzestext muss nur noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Danach haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Quellenangaben

Due diligence: MEPs adopt rules for firms on human rights and environment

Europäisches Parlament

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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Das Lieferkettengesetz in Unternehmen

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