AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
EUR.1
Warenverkehrsbescheinigung und förmlicher Präferenznachweis
ist eine Warenverkehrsbescheinigung und förmlicher Präferenznachweis, bei dessen Vorlage ermäßigte Zollsätze in Anspruch genommen werden können. Das Formular EUR.1 ist für das Erhalten der Präferenzbegünstigung zu erstellen, wenn der Hersteller oder Versender von Waren kein Ermächtigter Ausführer ist und die Lieferung die Wertobergrenze von 6.000 Euro übersteigt. Haben Waren ihren Ursprung durch die Kumulierung nach dem Regionalen Übereinkommen bzw. die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung erworben, ist nicht die EUR.1 zu verwenden, sondern die EUR-MED.