LKW und Flugzeug

Spezial Umgang mit Rechtsverstößen im Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht

Risiken minimieren & Offenlegungen souverän meistern

Compliance im grenzüberschreitenden Warenverkehr ist vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen wichtiger denn je. Die meisten Unternehmen zeigen wenig Risikobereitschaft im Angesicht von drohenden Sanktionen, Imageschäden, Haftstrafen oder hohen Bußgeldern. Um Rechtsverstöße zu vermeiden, implementieren sie in ihre Außenhandelsprozesse Compliance-Maßnahmen. Zudem investieren sie in das Wissen ihrer Mitarbeitenden, lassen sich beraten und halten sich stets auf dem Laufenden.

Doch trotz aller Compliance-Bestrebungen lassen sich allzu menschliche Fehlerquellen – Hand aufs Herz, die kennt sicher JEDER irgendwo in seinem Unternehmen – oder auch Arbeitsfehler nie gänzlich vermeiden. Jedes Unternehmen wird sich daher irgendwann der Frage stellen, wie man mit aufgedeckten Rechtsverstößen umgehen soll: „Offenlegung bei den zuständigen Behörden“ oder doch lieber „keine schlafenden Hunde wecken“?

Zur Vermeidung von Haftungsrisiken für Unternehmen und beim Führungspersonal genügt es daher nicht nur, präventiv Fehler zu vermeiden; auch der souveräne Umgang mit aufgedeckten Arbeitsfehlern im Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht ist Ausdruck einer gelebten Compliance. In der Unternehmenspraxis stellt sich jedoch eine Vielzahl an Fragen: Welche Auswirkungen haben Rechtsverstöße auf Ihre bestehenden zollrechtlichen Bewilligungen? Welche Anforderungen stellen der Unionszollkodex, die Abgabenordnung und das Außenwirtschaftsgesetz an eine wirksame Offenlegung? Kann eine solche Mitteilung auch noch nach Erhalt einer Prüfungsanordnung durch den Zoll erfolgen? Welche Haftungsrisiken drohen Ihnen, sofern ein Fehlverhalten nicht unverzüglich mitgeteilt wird?

Kooperations-Seminar mit der HZA

Dieses Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der HZA Hamburger Zollakademie.

Ihr Nutzen

Das A & O, wie Sie mit Rechtsverstößen umgehen, an einem Tag: Viele Ihrer Fragen rund um „Rechtsverstöße und deren Offenlegung im grenzüberschreitenden Warenverkehr“ beantwortet Ihnen gern unser Experte im neuen Seminar. Er bietet Ihnen auch hilfreiche Tipps für Ihren Umgang mit Katastrophen & Kataströphchen. So agieren Sie souverän.

schwerpunkte

  • Übersicht über Sanktionen bei Rechtsverstößen im grenzüberschreitenden Warenverkehr aus Sicht des Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrechts
  • Organisationsverschulden (§ 130 OWiG) und Verbandsanktionen (§ 30 OWIG)
  • Vorgaben aus dem Bereich der zollrechtlichen Bewilligungen
  • Gesetzliche Mitteilungspflichten nach § 153 AO und Art. 23 Abs. 2 UZK
  • Freiwillige Unterrichtung nach § 22 Abs. 4 AWG
  • Selbstanzeige nach § 371 AO

Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
  • Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein

Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Praxisseminar richtet sich an Führungskräfte, (Ausfuhr-) Verantwortliche, Exportkontrollbeauftragte sowie an Zollbeauftragte. Darüber hinaus an alle Mitarbeitenden aus Zoll-, Steuer- und Compliance-Abteilungen, die in Unternehmen mit Compliance-Aufgaben und -Herausforderungen betraut sind.

Vorkenntnisse sind hilfreich, aber nicht erforderlich.

Digitale Schulungsunterlagen: Notebook nicht vergessen!

Wir haben unsere Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form umgestellt – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!

Mehr Infos...

Themengebiete

  • Zoll
  • Exportkontrolle
  • Verbrauchsteuer

Teilnahmegebühr

Ab€ 549,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

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Termine für diese Schulung

Hamburg
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