LKW und Flugzeug

Spezial Plastiksteuer in Deutschland

Neuartige Abgaben, Einwegkunststofffonds und Erfahrungen aus anderen EU-Ländern

Nach aktuellem Stand soll zum 1. Januar 2026 eine nationale Plastiksteuer in Deutschland eingeführt werden. Diese neue Abgabe soll die Kosten der EU-Kunststoffabgabe an die Hersteller und Importeure von Einweg-Plastikverpackungen weitergeben. Die Bundesregierung befindet sich derzeit noch in der Abstimmung über die Ausgestaltung der Steuer, die voraussichtlich rund 1,4 Milliarden Euro einbringen soll. Ziel ist es, eine effiziente und bürokratiearme Lösung zu entwickeln.

Die EU-Mitgliedstaaten sind seit dem 1. Januar 2021 verpflichtet, eine Abgabe an die EU zu zahlen, die sich nach der Menge der nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfälle richtet, die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten anfallen. Eine EU-weite Harmonisierung der Besteuerungssysteme liegt jedoch aktuell noch in weiter Ferne.

Während die meisten Mitgliedstaaten die Abgabe derzeit aus ihren nationalen Haushalten zahlen, haben andere Staaten neue Steuern oder vergleichbare Abgaben auf Kunststofferzeugnisse eingeführt.

Insbesondere Einwegkunststoffverpackungen im Lebensmittelbereich fallen zudem seit dem 1. Januar 2024 unter das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Demnach sind diese Hersteller und Importeure verpflichtet, eine jährliche Abgabe in einen zentralen vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds einzuzahlen.

Durch diese Sonderabgabe sollen die Hersteller und Importeure an den Kosten der kommunalen Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligt werden.

Diese Maßnahmen bringen zusätzliche finanzielle Belastungen und Compliance-Pflichten für Sie als betroffenes Unternehmen mit sich. Angesichts dieser Entwicklungen ist es entscheidend, dass Sie die sich abzeichnenden Rechtsänderungen aufmerksam verfolgen. Und nicht nur das, sondern, dass Sie sich rechtzeitig wappnen, wie Sie die Abwicklung von Steuern und Abgaben für Kunststoffprodukte regeln.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • AWA Zertifikat

Kooperations-Webinar mit der HZA

Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der HZA Hamburger Zollakademie.

Ihr Nutzen

Das Webinar informiert Sie frühzeitig und knackig in zwei Stunden. So gerüstet können Sie Ihr Unternehmen ebenso effizient wie rechtskonform auf die Plastiksteuer vorbereiten. Unser Experte beantwortet Ihnen gern im Rahmen des Webinars Ihre Fragen, bietet Tipps und steht für Diskussionen zur Verfügung!

schwerpunkte

  • Ein aktueller Überblick über die neuartigen Abgaben für Einwegplastik
  • Einwegkunststofffonds: Funktionsweise, Meldepflichten und Anforderungen
  • Stand der Einführung einer Plastiksteuer in Deutschland
  • Erfahrungen zur Kunststoffbesteuerung aus anderen europäischen Ländern

Lehrmethode und Unterrichtszeit

  • Präsentation

Das Webinar umfasst 2 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich vorwiegend an Mitarbeitende in Zoll- & Steuerabteilungen, die mit der Abwicklung von Steuern und Abgaben für Kunststoffprodukte beauftragt wurden. Ebenso angesprochen sind Verantwortliche für Beschaffung, Produktion, Vertrieb und Logistik sowie Umweltbeauftragte und Compliance Manager.

Vor, während und nach dem Webinar

Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.

Themengebiete

  • Verbrauchsteuer

Teilnahmegebühr

Ab€ 249,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

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Termine für diese Schulung

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