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EAR: Zusätzliche Sanktionen gegen Russland und Belarus

Im Rahmen einer Aktualisierung und Verschärfung nimmt das Bureau of Industry and Security (BIS) Änderungen an den Russland- und Belarus-Sanktionen im Rahmen der Export Administration Regulations (EAR) vor, die auch Auswirkungen auf z.B. in der EU ansässige Re-Exporteure haben.

Mit dieser endgültigen Regelung werden zusätzliche Ausfuhrkontrollmaßnahmen gegen Russland und Belarus eingeführt, indem der Umfang bestimmter Güter erweitert wird, die in zwei EAR-Ergänzungen genannt sind und den sektorspezifischen EAR-Sanktionen (vgl. § 746 EAR) gegen die russische und belarussische Industrie unterliegen.

Darüber hinaus wird für bestimmte als „EAR99“-Güter eingestufte „Software“ eine Genehmigungspflicht eingeführt, wenn diese für Russland oder Belarus bestimmt ist. Ebenso wird der Umfang der Güter und Software eingeschränkt, die unter der Lizenzausnahme „Consumer Communications Devices“ (CCD) für den Export, Re-Export oder die Weitergabe (innerhalb des Landes) nach Russland oder Belarus genehmigt werden können.

Aus Gründen der Transparenz und um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, werden in dieser „Final Rule“ auch die Sanktionen gegen Russland und Belarus in einem einzigen Abschnitt der EAR zusammengefasst, während die bestehenden Güteranhänge zu § 746 EAR beibehalten werden.

Mit dieser „Final Rule“ werden die EAR auch dahingehend geändert, dass fünf Einrichtungen und acht Adressen in die „Entity List“ aufgenommen werden und die Struktur der „Entity List“ geändert wird. Diese Einträge sind in der „Entity List“ unter den Bestimmungsländern Volksrepublik China (China) und Russland aufgeführt und wurden von der US-Regierung als den nationalen Sicherheits- oder außenpolitischen Interessen der Vereinigten Staaten zuwiderlaufend eingestuft.

Die Final Rule trat am 12. Juni 2024 in Kraft, mit Ausnahme der Änderungsanweisung 14 (betreffend die oben genannte EAR99-Software), die am 16. September 2024 in Kraft tritt.

Quellenangaben

A Rule by the Industry and Security Bureau on 06/18/2024

Bureau of Industry and Security

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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